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SF_SafetyRequest

Hilfeversion 1.1 / Ausgabedatum: 2018.03
Gültig für Funktionsbaustein SF_SafetyRequest_V2_0z, Version 2.0z (z = 0 bis 9).

KurzbeschreibungDer sicherheitsbezogene Funktionsbaustein SF_SafetyRequest unterstützt in einer Applikation die Funktion "Anforderung einer Sicherheitsfunktion" (z.B. sicherer Halt oder sichere reduzierte Geschwindigkeit).

Abhängig vom Status an Eingang S_OpMode fordert der sicherheitsbezogene Funktionsbaustein die Sicherheitsfunktion bei der Peripherie an.

Basierend auf dem Signal zur Anforderung einer Sicherheitsfunktion (an Eingang S_OpMode) und dem Rückmeldesignal über deren korrekte Ausführung (an Eingang S_Acknowledge), wird das Ausgangssignal S_SafetyActive gesteuert. Dieses Ausgangssignal wird typischerweise dazu verwendet, einem nachgeschalteten sicherheitsbezogenen Funktionsbaustein die Bestätigung über die Aktivierung der angeforderten Betriebsart zu signalisieren.

Die maximal zulässige Reaktionszeit, innerhalb derer die Bestätigung erwartet wird, muss an Eingang MonitoringTime parametriert werden und wird vom sicherheitsbezogenen Funktionsbaustein überwacht.

Der Funktionsbaustein dient damit als Schnittstelle zwischen dem funktionalen Sicherheitssystem (bestehend aus Sicherheitssteuerung und sicherheitsbezogenen I/O-Modulen) und der angeschlossenen sicherheitsbezogenen Peripherie, beispielsweise einem sicherheitsbezogenen Antrieb.

Hinweis
Im sicherheitsbezogenen Funktionsbaustein SF_SafetyRequest sind eine Anlaufsperre und eine Wiederanlaufsperre vorgegeben, die nicht deaktiviert werden können (siehe Thema "Funktionsbeschreibung"). Eine aktive Anlauf-/Wiederanlaufsperre muss durch eine positive Signalflanke am Eingang Reset manuell aufgehoben werden.

Bausteinsymbol
EingängeActivate

S_OpMode

S_Acknowledge

MonitoringTime

Reset
AusgängeReady

S_SafetyActive

S_SafetyRequest

SafetyDemand

ResetRequest

Error

DiagCode
DetailinformationenSignalablauf-Diagramm

Anwendungsbeispiel

Funktionsbaustein-Instanziierung

 

Weitere Informationen finden Sie in den folgenden Abschnitten: